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Zwangsversteigerungstermine -Deutschland

Startseite
Mit diesem Portal haben die Landesjustizverwaltungen eine Plattform zur Information über Zwangsversteigerungsverfahren geschaffen. Ab dem 01.03.2007 werden von den in der Übersicht aufgeführten Amtsgerichten die Veröffentlichungen zu Zwangsversteigerungsverfahren über dieses Portal bekannt gemacht.

Darüber hinaus werden im Zuge einer Pilotierung von einigen Amtsgerichten auch Gutachten, Exposees und Fotos von Objekten zum Download bereitgestellt. Dieses Angebot erfolgt zusätzlich zu den üblichen Veröffentlichungen und ist zur Zeit kostenlos.

Ob Gutachten, Exposees oder Fotos vorhanden sind, sehen Sie, wenn Sie in der Terminsübersicht durch Anklicken des jeweiligen Aktenzeichens die vollständige Ansicht eines Termins aufrufen.

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Gemeinsames Registerportal der Länder

Herzlich willkommen bei dem gemeinsamen Registerportal der Länder
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenabrechnung für die Nutzung des gemeinsamen Registerportals der Länder ab sofort durch die zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) beim Oberlandesgericht Hamm erfolgt.
Bitte beachten Sie: Fragen rund um das Transparenzregister können durch die hiesige Servicestelle leider nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich daher bei Rückfragen bitte an die vorgesehenen Servicenummern des Transparenzregisters, welche Sie der Startseite www.transparenzregister.de entnehmen können.
Aufgrund einer Konsolidierung von Rechtsformen kann es zwischenzeitlich zu Mehrfachnennungen selbiger bei der erweiterten Suche kommen. Beispielsweise könnten “Partnerschaft” und “Partnergesellschaft” oder “Einzelkauffrau”, “Einzelkaufmann” und “Einzelkaufmann / Einzelkauffrau” parallel zur Suche angeboten werden. Sobald die Umstellungen abgeschlossen sind, werden die dann veralteten Bezeichnungen aus der Auswahlliste der erweiterten Suche entfallen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten.

Auf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).

Soweit in den Ländern strukturierte Informationen zum Abruf zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich um einen unverbindlichen Service. Der Inhalt kann in speziellen Fällen vom Inhalt des aktuellen Abdrucks abweichen und diesen ggf. nicht vollständig wiedergeben.

Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei. Für alle übrigen Abrufe fallen Kosten an, worauf Sie jeweils gesondert hingewiesen werden.

Um die kostenpflichtigen Angebote wahrzunehmen, registrieren Sie sich bitte bei der zentralen Servicestelle der Länder.

Bitte beachten Sie die aktuellen Statushinweise.

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Transparenzregister

Wirtschaftlich Berechtigte eintragen, Einsicht nehmen und Unstimmigkeiten melden
Willkommen beim Transparenzregister.

Wenn Sie Einsicht in das Transparenzregister nehmen, Unstimmigkeiten melden oder wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eintragen möchten, nehmen Sie bitte zunächst eine Basis-Registrierung und anschließend eine erweiterte Registrierung vor. Nutzen Sie dafür die Schaltfläche „Jetzt registrieren“.

Falls Sie schon registriert sind, dann melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an. Falls Sie bisher erst eine Basis-Registrierung vorgenommen haben, können Sie – nachdem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben – unter „Meine Daten“ die erweiterte Registrierung vornehmen.

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Über das Transparenzregister

Wir helfen Ihnen weiter
Sollten Sie Fragen zu Themen rund um das Transparenzregister haben, wenden Sie sich gerne an unsere jeweilige Informationsnummer.

Registrierungen: 0 800 – 1 23 43 37
Eintragungen: 0 800 – 1 23 43 50
Einsichtnahmen: 0 800 – 1 23 43 48
Unstimmigkeits­meldungen: 0 800 – 1 23 43 49
Gebühren­bescheide: 0 800 – 1 23 43 40
Mo–Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem deutschen Festnetz.
Aus dem Ausland: +49 2 21 / 9 76 68 – 0 (kostenpflichtig).

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